Förderungen und Zuschüsse
für E-Chopper und E-Roller
Jobcenter, Krankenkasse oder Gewerbe – unter bestimmten Voraussetzungen wird dein E-Roller oder E-Chopper finanziell gefördert. Wir unterstützen dich beim Antrag.
Drei Wege zur Förderung
Ob beruflicher Neustart, Mobilität im Alter oder steuerlicher Vorteil im Gewerbe – für E-Fahrzeuge gibt es verschiedene Förder- und Zuschussmöglichkeiten. Star-Biker erstellt dir behördengerechte Angebote für deinen Antrag.
Welche Förderung passt zu dir?
Wähle deine Situation – und erfahre, welche Zuschüsse möglich sind und wie du den Antrag stellst.
Jobcenter & Arbeitsagentur
Du bist arbeitssuchend und brauchst ein Fahrzeug für den neuen Arbeitsweg? Das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III kann die Kosten übernehmen.
- Bis zu 3.000 € Zuschuss
- Inkl. Helm, Schloss & Versicherung
- Arbeitsvertrag als Voraussetzung
- Wir erstellen das Angebot für dich
Mobilität im Alter & bei Behinderung
E-Trikes und Kabinenroller sichern Eigenständigkeit. Krankenkasse oder Sozialträger können die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.
- Krankenkasse (SGB V) bei medizinischer Notwendigkeit
- Soziale Teilhabe (SGB IX) gegen Isolation
- E-Trikes & Kabinenroller förderfähig
- Antragshilfe durch Star-Biker
Gewerbe & Steuervorteile
Selbstständige und Unternehmen profitieren von der 75-%-Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge und regionalen Förderprogrammen wie WELMO Berlin.
- 75 % Sonderabschreibung im 1. Jahr
- WELMO Berlin: bis zu 5.000 €
- Keine Kfz-Steuer (E-Antrieb)
- Fahrbar mit AM, B oder B196
In 4 Schritten zur Förderung
Wichtig: Der Antrag muss immer vor dem Kauf gestellt werden. Wir begleiten dich durch den Prozess.
Modell wählen
Wähle dein Fahrzeug – egal ob 25, 45 oder 125 km/h.
Angebot anfordern
Wir erstellen ein behördengerechtes Angebot mit allen technischen Details.
Antrag stellen
Angebot bei deiner Förderstelle einreichen und Bewilligung abwarten.
Kauf abschließen
Nach dem Bescheid bestellen – per Ratenzahlung oder Rechnung.
Immer zuerst den Antrag – dann den Kauf
Fast alle Förderstellen verlangen, dass der Antrag vor dem Kauf gestellt wird. Kaufst du vorher, verfällt der Anspruch. Kontaktiere uns für ein unverbindliches Angebot, das du direkt bei deiner Förderstelle einreichen kannst.
Häufige Fragen zu Förderungen
Personen, die arbeitssuchend sind und ein Fahrzeug für den Arbeitsweg benötigen. Voraussetzung ist ein unterschriebener Arbeitsvertrag und ein Arbeitsweg, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht erreichbar ist. Die Förderung erfolgt über das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III bzw. § 16 SGB II.
Häufig werden Beträge von bis zu 3.000 € bewilligt. Neben dem Fahrzeug können auch Helm, Schloss und das erste Versicherungskennzeichen übernommen werden. Die genaue Höhe liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.
Bei medizinischer Notwendigkeit ist ein Zuschuss über SGB V möglich – typischerweise für E-Trikes und Kabinenroller, die als Mobilitätshilfen gelten. Falls die Krankenkasse ablehnt, können Sozialträger nach SGB IX die Kosten für die gesellschaftliche Teilhabe übernehmen.
Seit 2025 können Unternehmen und Selbstständige 75 % der Anschaffungskosten eines neu angeschafften Elektrofahrzeugs im ersten Jahr steuerlich abschreiben. Das senkt die Steuerlast deutlich und macht die Investition besonders attraktiv.
Ja – fast alle Förderstellen verlangen, dass der Antrag vor dem Kauf eingereicht und bewilligt wird. Kaufst du vorher, verfällt in der Regel der Anspruch. Wir erstellen dir ein unverbindliches Angebot, das du direkt einreichen kannst.
Grundsätzlich alle Star-Biker Modelle. Für das Jobcenter sind 45-km/h-Modelle wie der Chopper M1P oder M1PS Knight besonders beliebt. Für Senioren und Menschen mit Einschränkungen eignen sich E-Trikes und Kabinenroller. Für Gewerbe sind alle Modelle steuerlich absetzbar.
Ein Berliner Förderprogramm für gewerbliche Elektromobilität. Unternehmen erhalten 500 € Pauschalförderung für E-Roller und bis zu 5.000 € für Leichtfahrzeuge der L-Klasse (z.B. Kabinenroller). Das Programm richtet sich an Berliner Gewerbetreibende.
Ja – wir erstellen dir ein strukturiertes, behördengerechtes Angebot mit allen technischen Details, die Sachbearbeiter und Förderstellen benötigen. Du reichst das Angebot direkt ein. Bei Fragen unterstützen wir dich persönlich.
E-Roller und E-Chopper fördern lassen – alle Wege
Unter bestimmten Voraussetzungen können staatliche Stellen den Kauf eines E-Rollers, E-Choppers oder Kabinenrollers finanziell unterstützen. Die wichtigsten Förderwege in Deutschland im Überblick.
Vermittlungsbudget über das Jobcenter
Arbeitssuchende, die ein Fahrzeug für den Arbeitsweg benötigen, können über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III / § 16 SGB II) einen Zuschuss von bis zu 3.000 € erhalten. Voraussetzung: Ein unterschriebener Arbeitsvertrag und ein Arbeitsweg, der mit dem ÖPNV schwer erreichbar ist.
Krankenkasse und Sozialträger
Für Senioren und Menschen mit Behinderung sind E-Trikes und Kabinenroller häufig der Schlüssel zur Eigenständigkeit. Die Krankenkasse (SGB V) kann bei medizinischer Notwendigkeit Zuschüsse leisten. Sozialträger (SGB IX) fördern den Kauf, wenn die gesellschaftliche Teilhabe gefährdet ist.
75-%-Sonderabschreibung für Gewerbe
Seit 2025 können Unternehmen und Selbstständige neu angeschaffte Elektrofahrzeuge im ersten Jahr mit 75 % der Anschaffungskosten sonderabschreiben. Dazu kommt die vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer für alle E-Fahrzeuge. Regionale Programme wie WELMO Berlin bieten zusätzliche Zuschüsse von bis zu 5.000 €.
So unterstützt dich Star-Biker
Wir erstellen dir ein behördengerechtes Angebot mit allen technischen Details – COC-Dokument, Fahrzeugklasse, Antriebsart, Akkutechnologie. Damit überzeugst du Sachbearbeiter und Förderstellen. Alle Modelle werden mit EU-Typgenehmigung, Straßenzulassung und vollständiger Dokumentation geliefert. Ratenzahlung und Kauf auf Rechnung sind ebenfalls möglich.
Förderung prüfen lassen?
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Sag uns, welches Modell dich interessiert und für welchen Zweck – wir erstellen dir ein behördengerechtes Angebot. Kostenlos und unverbindlich.