Förderung & Steuervorteile für Gewerbe

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E-Roller und E-Chopper
für Gewerbe und Selbstständige

75 % Sonderabschreibung, keine Kfz-Steuer, 0,25 %-Regel bei Privatnutzung – der Umstieg auf Elektro war steuerlich nie attraktiver. Star-Biker liefert mit ausgewiesener MwSt.

Deine Steuervorteile 2026 auf einen Blick

Elektrofahrzeuge werden steuerlich massiv gefördert. Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ist der Umstieg auf einen E-Roller oder E-Chopper so attraktiv wie nie zuvor.

75 %
Sonderabschreibung im 1. Jahr
0 €
Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge
0,25 %
Privatnutzung statt 1 %
Steuervorteile

Drei Hebel, die sofort wirken

Jeder Vorteil senkt deine effektiven Kosten – zusammen machen sie den E-Roller zum günstigsten Betriebsfahrzeug überhaupt.

75 % Sonderabschreibung

Seit 2025 können neu angeschaffte E-Fahrzeuge im ersten Jahr mit 75 % der Netto-Anschaffungskosten sonderabgeschrieben werden. Das senkt deine Steuerlast sofort und massiv – zusätzlich zur regulären Abschreibung in den Folgejahren.

Keine Kfz-Steuer

Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge fällt in Deutschland keine Kfz-Steuer an – unabhängig von Fahrzeugklasse oder Geschwindigkeit. Das gilt für die gesamte Nutzungsdauer. Ein Gebrauchtwagen kostet dagegen 100–300 €/Jahr.

0,25 %-Regel Privatnutzung

Nutzt du dein E-Fahrzeug auch privat, versteuerst du nur 0,25 % des Listenpreises pro Monat – statt 1 % bei Verbrennern. Bei einem Roller für 3.100 € sind das nur 7,75 €/Monat geldwerter Vorteil.

Rechner

Dein persönlicher Steuervorteil

Wähle dein Modell und deinen Steuersatz – und sieh sofort, wie viel du im ersten Jahr sparst.

Live Steuer-Rechner
ModellChopper 6.0s Premium
Anzahl Fahrzeuge1
Dein Steuersatz42 %
VorsteuerabzugJa
2.604 €
Effektive Kosten
1.953 €
Sonderabschreibung
820 €
Steuerersparnis
7,75 €
Privatnutzung/Mon.
* Beispielrechnung. Tatsächliche Steuerersparnis abhängig von individueller Situation. Keine steuerliche Beratung.
Zusatzvorteile

Regionale Förderungen und THG-Quote

Neben den bundesweiten Steuervorteilen gibt es regionale Programme und die Treibhausgasminderungsquote – beides senkt deine Kosten weiter.

WELMO Berlin

Berliner Gewerbetreibende erhalten 500 € Pauschalförderung für E-Roller und bis zu 5.000 € für Leichtfahrzeuge der L-Klasse (z.B. Kabinenroller). Antrag vor dem Kauf erforderlich.

Kommunale Programme

Viele Städte und Gemeinden haben eigene Fördertöpfe für gewerbliche E-Mobilität. Die Beträge und Bedingungen variieren. Wir helfen dir herauszufinden, was in deiner Region verfügbar ist.

THG-Quote: 310–450 €/Jahr

Bei zulassungspflichtigen Modellen ab 85 km/h (Klasse L3e) kannst du die THG-Quote beantragen. Das bringt eine jährliche Prämie, die deine laufenden Kosten oft komplett deckt.

Stromkosten: 2–3 €/Monat

Ein E-Roller verbraucht ca. 1–1,5 kWh/100 km. Bei durchschnittlicher Nutzung sind das 2–3 € Strom im Monat – ein Bruchteil der Spritkosten eines Dienstwagens.

Kein Steuerberater-Ersatz

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine steuerliche Beratung. Besprich die Abschreibung, Vorsteuer und Privatnutzung mit deinem Steuerberater. Wir liefern alle Fahrzeuge mit ordnungsgemäßer Rechnung und ausgewiesener MwSt – damit dein Steuerberater alles hat, was er braucht.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen für Gewerbetreibende

Ja – die Sonderabschreibung gilt für alle Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. Auch Freiberufler, Ärzte, Anwälte und andere Selbstständige profitieren, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird.

Ja – die Sonderabschreibung gilt für alle neu angeschafften, rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge, unabhängig von der Fahrzeugklasse. Das umfasst E-Roller (L1e/L3e), Kabinenroller und E-Trikes.

Die meisten unserer 45-km/h-Modelle sind mit dem Autoführerschein Klasse B fahrbar. Für 85-km/h-Modelle brauchst du die B196-Erweiterung (10 Fahrstunden, keine Prüfung) oder den A1-Führerschein. 25-km/h-Modelle sind führerscheinfrei.

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ermöglicht es Haltern von zulassungspflichtigen E-Fahrzeugen (ab Klasse L3e, also 85+ km/h mit eigener Zulassung), CO₂-Einsparungen zu verkaufen. Du meldest dein Fahrzeug bei einem THG-Anbieter an und erhältst eine jährliche Prämie von ca. 310–450 €. Bei 45er- und 25er-Modellen mit Versicherungskennzeichen gilt die THG-Quote nicht.

Nutzt du dein Betriebsfahrzeug auch privat, musst du den geldwerten Vorteil versteuern. Bei E-Fahrzeugen beträgt dieser nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat – statt 1 % bei Verbrennern. Bei einem E-Roller für 3.100 € sind das nur 7,75 €/Monat.

Ja – wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, ziehst du die 19 % MwSt (ca. 495 € bei einem Roller für 3.099 € brutto) sofort ab. Star-Biker liefert alle Fahrzeuge mit ordnungsgemäßer Rechnung und ausgewiesener Umsatzsteuer.

WELMO (Wirtschaftsnahe Elektromobilität) ist ein Berliner Förderprogramm für gewerbliche E-Mobilität. Unternehmen mit Sitz in Berlin erhalten 500 € Pauschalförderung für E-Roller und bis zu 5.000 € für Leichtfahrzeuge der L-Klasse. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.

Ja – alle Bestellungen werden mit ordnungsgemäßer Rechnung und ausgewiesener Umsatzsteuer geliefert. Die Rechnung enthält alle Angaben, die dein Steuerberater für den Vorsteuerabzug und die Sonderabschreibung benötigt.

E-Roller und E-Chopper für Unternehmen – alle Steuervorteile

Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ist der Umstieg auf einen E-Roller oder E-Chopper 2026 steuerlich so attraktiv wie nie zuvor. Drei Regelungen machen Elektrofahrzeuge zum günstigsten Betriebsfahrzeug überhaupt.

75 % Sonderabschreibung

Seit 2025 können neu angeschaffte Elektrofahrzeuge im ersten Jahr mit 75 % der Netto-Anschaffungskosten sonderabgeschrieben werden. Bei einem Chopper 6.0s Premium (2.604 € netto) sind das 1.953 € im ersten Jahr. Die restlichen 25 % werden regulär über die Folgejahre verteilt.

Kfz-Steuer-Befreiung

Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer vollständig befreit – unabhängig von Fahrzeugklasse oder Geschwindigkeit. Das gilt für die gesamte Nutzungsdauer. Ein vergleichbarer Gebrauchtwagen kostet 100–300 € Kfz-Steuer pro Jahr.

0,25 %-Regel für Privatnutzung

Wer sein Betriebsfahrzeug auch privat nutzt, versteuert bei E-Fahrzeugen nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil – statt 1 % bei Verbrennern. Bei einem Roller für 3.100 € sind das nur 7,75 €/Monat statt 31 €.

THG-Quote und regionale Förderungen

Bei zulassungspflichtigen Modellen (ab 85 km/h, Klasse L3e) bringt die THG-Quote eine jährliche Prämie von 310–450 €. Dazu kommen regionale Förderprogramme wie WELMO Berlin (500 € für E-Roller, bis 5.000 € für L-Klasse-Leichtfahrzeuge).

Star-Biker für Gewerbekunden

Wir liefern alle Fahrzeuge mit ordnungsgemäßer Rechnung und ausgewiesener MwSt – bereit für Vorsteuerabzug und Sonderabschreibung. Ratenzahlung, Kauf auf Rechnung und Direktlieferung sind möglich. Unser Team berät dich persönlich zu Flottenkonditionen und Sonderangeboten für Gewerbekunden.

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Wir erstellen dir eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer – bereit für Vorsteuerabzug und Sonderabschreibung.

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