Förderung bei Alter & Behinderung

Zurück zur Förderungen-Übersicht

Mobilität im Alter und
bei Behinderung fördern lassen

Krankenkasse, Sozialträger oder Kfz-Hilfe – E-Trikes, Kabinenroller und Elektromobile können als Mobilitätshilfe bezuschusst oder vollständig übernommen werden.

Deine Möglichkeiten auf einen Blick

Mobilität ist ein Grundbedürfnis – und wird gesetzlich geschützt. Wenn körperliche Einschränkungen den Alltag erschweren, gibt es verschiedene Wege zur finanziellen Unterstützung. Die Entscheidung liegt immer beim zuständigen Kostenträger – wir helfen dir mit den richtigen Unterlagen.

§ 33 SGB V
Krankenkasse als Kostenträger
§ 83 SGB IX
Soziale Teilhabe sichern
KfzHV
Kfz-Hilfe für den Arbeitsweg
Förderwege

Drei Wege zur Kostenübernahme

Je nach Situation kommt ein anderer Kostenträger in Frage. In manchen Fällen lassen sich mehrere Wege kombinieren.

Krankenkasse (SGB V)

Bei ärztlich attestierter eingeschränkter Gehfähigkeit übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Elektromobile als Hilfsmittel nach § 33 SGB V.

  • Ärztliches Attest erforderlich
  • Elektromobile bis 6 km/h (teils 15 km/h)
  • Zuzahlung: max. 10 €
  • Auch für Pflegeheim-Bewohner

Soziale Teilhabe (SGB IX)

Wenn die Krankenkasse ablehnt oder der Bedarf über medizinische Hilfsmittel hinausgeht, fördern Sozialträger die Mobilität zur gesellschaftlichen Teilhabe.

  • Wenn Krankenkasse ablehnt
  • Gegen soziale Isolation
  • Auch schnellere Fahrzeuge möglich
  • Individuelle Bedarfsprüfung

Kfz-Hilfe (KfzHV)

Für berufstätige oder arbeitssuchende Menschen mit Behinderung: Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung bezuschusst den Kauf eines Fahrzeugs für den Arbeitsweg.

  • Für Berufstätige mit Behinderung
  • Bis zu 22.000 € Zuschuss
  • Einkommensabhängig
  • Auch E-Roller und Kabinenroller
Voraussetzungen

Wann besteht ein Anspruch?

Die genauen Voraussetzungen hängen vom Förderweg ab. Diese Punkte werden in der Regel geprüft.

Ärztliches Attest

Ein Arzt muss die eingeschränkte Gehfähigkeit oder den Mobilitätsbedarf bescheinigen. Je mehr Fachärzte bestätigen, desto stärker die Argumentation.

Eingeschränkte Gehfähigkeit

Grundbedürfnisse wie Einkaufen, Arztbesuche oder Spazierfahrten können nicht mehr selbstständig zu Fuß erledigt werden.

Andere Hilfsmittel reichen nicht

Rollator, Rollstuhl oder andere Mobilitätshilfen sind nicht ausreichend, um den Bedarf im Nahbereich abzudecken.

Geistige und körperliche Fahrtauglichkeit

Der Antragsteller muss in der Lage sein, das Fahrzeug sicher zu bedienen. Eine Probefahrt beim Fachhändler oder Sanitätshaus kann das bestätigen.

Ablauf

In 5 Schritten zur Förderung

Der Weg zum eigenen Elektromobil, E-Trike oder Kabinenroller – Schritt für Schritt erklärt.

1

Ärztliches Attest einholen

Lass dir von deinem Hausarzt und idealerweise auch von Fachärzten bescheinigen, dass deine Gehfähigkeit eingeschränkt ist und ein Elektromobil oder vergleichbares Fahrzeug notwendig ist. Wichtig: Elektromobile sind nicht Teil des Arzneimittelbudgets – der Arzt muss keine Kosten scheuen.

2

Modell auswählen und Probefahrt

Kontaktiere uns – wir beraten dich zu passenden Modellen aus unserem Sortiment. Bei Bedarf organisieren wir eine Probefahrt, deren Bericht die Fahrtauglichkeit bestätigt und die Antragschancen erhöht.

Star-Biker bietet: E-Trikes, Kabinenroller und Elektromobile – alle mit EU-Zulassung und vollständiger Dokumentation.
3

Kostenvoranschlag und Antrag

Wir erstellen dir einen detaillierten Kostenvoranschlag. Diesen reichst du zusammen mit dem ärztlichen Attest bei deiner Krankenkasse (SGB V), dem Sozialträger (SGB IX) oder dem zuständigen Rehabilitationsträger (KfzHV) ein.

Tipp: Reiche den Antrag immer vor dem Kauf ein. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.
4

Bewilligung abwarten

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kostenträger – typisch sind 3 bis 6 Wochen. Falls der Antrag abgelehnt wird, hast du das Recht auf Widerspruch. Kontaktiere uns – wir helfen dir, die Argumentation zu stärken.

5

Fahrzeug erhalten und losfahren

Nach der Bewilligung liefern wir dein Fahrzeug fahrbereit zu dir nach Hause – inklusive Einweisung, Dokumentation und optionalem Montageservice. Die Zuzahlung beträgt bei Hilfsmitteln der Krankenkasse in der Regel nur 10 €.

Ablehnung? Du hast das Recht auf Widerspruch

Wenn dein Antrag abgelehnt wird, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Häufige Gründe für Ablehnungen: fehlende Facharztzeugnisse, unzureichende Begründung oder Verweis auf günstigere Alternativen. Lass dich nicht entmutigen – viele Anträge werden im Widerspruchsverfahren doch noch bewilligt.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Förderung

Ja – Elektromobile sind anerkannte Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Voraussetzung: Ein ärztliches Attest über eingeschränkte Gehfähigkeit und dass andere Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl) nicht ausreichen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, der Eigenanteil beträgt maximal 10 €.

Über die Krankenkasse (SGB V) werden in der Regel Elektromobile bis 6 km/h übernommen, in Einzelfällen auch bis 15 km/h (z.B. bei ländlicher Wohnlage). Schnellere Fahrzeuge wie E-Trikes oder Kabinenroller können über die soziale Teilhabe (SGB IX) oder die Kfz-Hilfe (KfzHV) bezuschusst werden.

SGB V (Krankenkasse) übernimmt medizinische Hilfsmittel, die eine Behinderung ausgleichen – typischerweise Elektromobile bis 6 km/h. SGB IX (Sozialträger) fördert die gesellschaftliche Teilhabe – wenn du ohne Fahrzeug isoliert wärst. SGB IX greift oft dann, wenn die Krankenkasse ablehnt, weil das Fahrzeug "kein Hilfsmittel" im engeren Sinne ist.

Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) richtet sich an berufstätige oder arbeitssuchende Menschen mit Behinderung. Sie bezuschusst den Kauf eines Fahrzeugs für den Arbeitsweg mit bis zu 22.000 €. Die genaue Höhe ist einkommensabhängig. Auch E-Roller und Kabinenroller können gefördert werden.

Nicht zwingend – aber er stärkt den Antrag erheblich. Besonders die Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und H (Hilflosigkeit) erhöhen die Chancen deutlich. Auch ohne Ausweis kann ein Antrag über das ärztliche Attest gestellt werden.

Du hast das Recht auf Widerspruch – innerhalb eines Monats nach dem Bescheid. Häufige Ablehnungsgründe: zu wenig ärztliche Belege, Verweis auf günstigere Alternativen oder fehlende Begründung zur Notwendigkeit. Viele Anträge werden im Widerspruchsverfahren doch noch bewilligt. Bei Bedarf helfen wir dir, die Argumentation zu stärken.

Für Krankenkassen-Anträge: unsere Elektromobile (bis 6 bzw. 15 km/h). Für soziale Teilhabe und Kfz-Hilfe: E-Trikes (M2 Trike), Kabinenroller und je nach Bedarf auch E-Roller bis 45 km/h. Wir beraten dich, welches Modell zu deiner Situation und deinem Antrag passt.

Ja – wir erstellen dir einen detaillierten Kostenvoranschlag mit allen technischen Daten, den du direkt bei deinem Kostenträger einreichen kannst. Bei Rückfragen oder Ablehnungen unterstützen wir dich persönlich – kostenlos und unverbindlich.

E-Trike, Kabinenroller und Elektromobil fördern lassen

Für Senioren und Menschen mit Behinderung sind E-Trikes, Kabinenroller und Elektromobile häufig der Schlüssel zu Eigenständigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Verschiedene gesetzliche Regelungen ermöglichen die Kostenübernahme oder Bezuschussung.

Krankenkasse nach § 33 SGB V

Elektromobile gelten als anerkannte Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ärztlich attestierter eingeschränkter Gehfähigkeit übernimmt die Krankenkasse die Kosten – in der Regel für Modelle bis 6 km/h, in Einzelfällen bis 15 km/h. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt maximal 10 €.

Soziale Teilhabe nach SGB IX

Wenn die Krankenkasse ablehnt oder der Mobilitätsbedarf über medizinische Hilfsmittel hinausgeht, können Sozialträger die Kosten übernehmen. Das Ziel: gesellschaftliche Isolation verhindern. Über diesen Weg sind auch schnellere Fahrzeuge wie E-Trikes und Kabinenroller förderfähig.

Kfz-Hilfe (KfzHV)

Für berufstätige oder arbeitssuchende Menschen mit Behinderung bezuschusst die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung den Kauf eines Fahrzeugs mit bis zu 22.000 €. Die Höhe ist einkommensabhängig. Auch E-Roller und Kabinenroller können über diesen Weg gefördert werden.

Star-Biker als Partner

Wir führen Elektromobile, E-Trikes (M2 Trike) und Kabinenroller – alle mit EU-Zulassung, vollständiger Dokumentation und Servicegarantie. Unser Team erstellt dir einen detaillierten Kostenvoranschlag, den du direkt bei deinem Kostenträger einreichen kannst. Bei Ablehnungen unterstützen wir dich beim Widerspruch – kostenlos und persönlich.

Wichtig: Antrag vor dem Kauf

Wie bei allen Förderungen gilt: Der Antrag muss vor dem Kauf eingereicht und idealerweise bewilligt werden. Wer vorher kauft, riskiert den Verlust des Anspruchs. Wir beraten dich gerne vorab und erstellen dir ein unverbindliches Angebot.

Jetzt dein Angebot
für den Kostenträger anfordern

Sag uns, was du brauchst – wir finden das passende Modell und erstellen dir einen Kostenvoranschlag für deinen Kostenträger. Kostenlos und unverbindlich.

Angebot anfordern →Kostenlos · Persönlich · Unverbindlich
Alle Förderwege ansehen →Jobcenter · Krankenkasse · Gewerbe