Führerscheinanforderungen

Welchen Führerschein brauchst du
für E-Roller und E-Chopper?

Die deutschen Regelungen im Überblick – nach Geschwindigkeit sortiert, mit Altersgrenzen, Sonderregeln und Tipps zur B196-Erweiterung.

Übersicht

Alle Klassen auf einen Blick

Geschwindigkeit Führerschein Mindestalter Zulassung
Bis 25 km/h Mofa-Prüfbescheinigung Ab 15 Jahren Versicherungskennzeichen
Bis 45 km/h Klasse AM oder B Ab 15 Jahren Versicherungskennzeichen
Bis 85 km/h Klasse A1 oder B196 Ab 16 J. (A1) / 25 J. (B196) Reguläre Zulassung
Bis 125 km/h Klasse A1 oder B196 Ab 16 J. (A1) / 25 J. (B196) Reguläre Zulassung
Bis 25 km/h
Führerschein
Mofa-Prüfbescheinigung
Mindestalter
Ab 15 Jahren
Zulassung
Versicherungskennzeichen
Bis 45 km/h
Führerschein
Klasse AM oder B
Mindestalter
Ab 15 Jahren
Zulassung
Versicherungskennzeichen
Bis 85 km/h
Führerschein
Klasse A1 oder B196
Mindestalter
16 J. (A1) / 25 J. (B196)
Zulassung
Reguläre Zulassung
Bis 125 km/h
Führerschein
Klasse A1 oder B196
Mindestalter
16 J. (A1) / 25 J. (B196)
Zulassung
Reguläre Zulassung
Im Detail

Die Klassen erklärt

Welche Regeln gelten, was du brauchst und welche Modelle passen.

25
km/h
Mofa-Prüfbescheinigung

E-Roller bis 25 km/h – mit Mofa-Prüfbescheinigung

E-Roller und E-Chopper bis 25 km/h gelten als Mofas. Du brauchst eine Mofa-Prüfbescheinigung, die du ab 15 Jahren erwerben kannst. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf 25-km/h-Fahrzeuge ganz ohne Prüfbescheinigung fahren.

Nur ein günstiges Versicherungskennzeichen nötig – kein TÜV, keine Kfz-Steuer. Ideal für kurze Strecken und Stadtverkehr.

E-Roller bis 25 km/h ansehen →
Ab 15 Jahren
Versicherungskennzeichen
Kein TÜV
45
km/h
Klasse AM oder B

E-Roller bis 45 km/h – mit Führerschein AM oder B

Für E-Roller und E-Chopper bis 45 km/h brauchst du den Führerschein Klasse AM (ab 15 Jahren je nach Bundesland) oder den Autoführerschein Klasse B. Wer den Autoführerschein hat, darf 45er direkt fahren – keine zusätzliche Schulung nötig.

Nur ein Versicherungskennzeichen nötig – kein TÜV, keine aufwendige Zulassung. Die beliebteste Klasse für Pendler und Alltagsfahrer.

E-Roller bis 45 km/h ansehen →
Ab 15 Jahren (AM)
Versicherungskennzeichen
In Klasse B enthalten
85–125
km/h
Klasse A1 oder B196

E-Roller & E-Chopper bis 125 km/h – mit Klasse A1 oder B196

Leistungsstärkere Fahrzeuge bis 11 kW und 125 cm³ benötigen den Führerschein Klasse A1 (ab 16 Jahren) oder die Erweiterung B196 (ab 25 Jahren mit Klasse B). Modelle: Star-Biker M1PS Knight, Shelwy Italian PRO, Bobber Custom und weitere.

Reguläre Zulassung mit COC-Papieren erforderlich. Wir liefern alle Unterlagen mit – die Anmeldung ist unkompliziert.

E-Roller bis 125 km/h ansehen →
Ab 16 J. (A1) / 25 J. (B196)
Reguläre Zulassung
Max. 11 kW / 125 cm³

B196-Erweiterung: Vom Autoführerschein zum 125er

Du hast den Führerschein Klasse B und möchtest ein 85- oder 125-km/h-Fahrzeug fahren? Mit der B196-Erweiterung geht das ohne Prüfung – nur eine kurze Schulung in der Fahrschule.

Voraussetzung
Klasse B seit mind. 5 Jahren, Mindestalter 25 Jahre
Schulung
9 Unterrichtseinheiten in der Fahrschule – keine Prüfung
Wichtig
Nur in Deutschland gültig, nicht im EU-Ausland
Mehr zur B196-Erweiterung →
Sonderregeln

Ausnahmen, die du kennen solltest

Alte Klasse 3 (vor 01.04.1980)

Wer den Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben hat, darf automatisch Fahrzeuge der Klasse A1 fahren – auch 125er E-Chopper. Keine zusätzliche Schulung oder Prüfung nötig. Die Berechtigung bleibt auch nach Umschreibung auf den EU-Führerschein erhalten.

Geboren vor 01.04.1965

Wenn du vor dem 1. April 1965 geboren bist, darfst du E-Roller und Elektromobile bis 25 km/h auch ohne Mofa-Prüfbescheinigung fahren – dein Personalausweis genügt. Ideal für Seniorenmobile und kompakte E-Roller im Stadtverkehr.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zum Führerschein

Nicht ganz – für 25-km/h-Modelle brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung (ab 15 Jahren). Ausnahme: Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf 25er ohne Prüfbescheinigung fahren.

Den Führerschein Klasse AM (ab 15 Jahren) oder den Autoführerschein Klasse B. Wer Klasse B hat, darf 45-km/h-Fahrzeuge automatisch fahren.

Ja – mit der B196-Erweiterung. Voraussetzung: Klasse B seit mindestens 5 Jahren, Mindestalter 25 Jahre, 9 Unterrichtseinheiten in der Fahrschule. Keine Prüfung, nur in Deutschland gültig.

Klasse A1 ist ein eigenständiger Führerschein (ab 16 Jahren, mit Prüfung) und im gesamten EU-Ausland gültig. B196 ist eine Erweiterung des Autoführerscheins (ab 25 Jahren, ohne Prüfung) und gilt nur in Deutschland.

Für Fahrzeuge bis 45 km/h genügt ein günstiges Versicherungskennzeichen – ab ca. 50 € pro Jahr, kein TÜV nötig. Für schnellere Modelle (85–125 km/h) ist eine reguläre Zulassung erforderlich. Star-Biker liefert alle COC-Papiere mit.

Ja – wenn du den Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben hast, darfst du automatisch Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Das gilt auch nach Umschreibung auf den EU-Führerschein.

Ab 15 Jahren mit Mofa-Prüfbescheinigung (25 km/h) oder Klasse AM (45 km/h). Ab 16 Jahren mit Klasse A1 (bis 125 km/h). Ab 25 Jahren mit B196-Erweiterung (bis 125 km/h).

Führerschein für E-Roller und E-Chopper in Deutschland – alle Regeln

Die deutschen Führerscheinregelungen für Elektrofahrzeuge hängen von drei Faktoren ab: Höchstgeschwindigkeit, Motorleistung und Alter des Fahrers. Je nach Fahrzeugklasse brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung, den Führerschein Klasse AM, Klasse A1 oder die Erweiterung B196.

25 km/h: Mofa-Prüfbescheinigung ab 15 Jahren

E-Roller bis 25 km/h gelten als Mofas. Du brauchst eine Mofa-Prüfbescheinigung, die ab 15 Jahren erworben werden kann. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht keine Prüfbescheinigung – der Personalausweis genügt. Nur ein Versicherungskennzeichen nötig, kein TÜV.

45 km/h: Klasse AM oder Autoführerschein B

Für E-Roller bis 45 km/h brauchst du den Führerschein Klasse AM (ab 15 Jahren je nach Bundesland) oder den Autoführerschein Klasse B. AM ist automatisch in B enthalten. Nur ein Versicherungskennzeichen nötig.

85–125 km/h: Klasse A1 oder B196

Leistungsstärkere E-Chopper bis 11 kW und 125 cm³ erfordern Klasse A1 (ab 16 Jahren, mit Prüfung) oder die B196-Erweiterung (ab 25 Jahren, Klasse B seit 5 Jahren, 9 Unterrichtseinheiten, keine Prüfung). B196 gilt nur in Deutschland. Reguläre Zulassung mit COC-Papieren erforderlich.

Sonderregelung Klasse 3 (vor 01.04.1980)

Wer den Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben hat, darf automatisch 125er-Fahrzeuge fahren – ohne Schulung oder Prüfung. Die Berechtigung bleibt auch nach Umschreibung auf den EU-Führerschein erhalten.

Star-Biker: Alle Unterlagen mitgeliefert

Alle Star-Biker Fahrzeuge werden mit COC-Papieren und EU-Strassenzulassung geliefert. Für Fahrzeuge bis 45 km/h reicht ein Versicherungskennzeichen ab ca. 50 €/Jahr. Für schnellere Modelle unterstützen wir dich bei der regulären Zulassung. Unser Team berät dich kostenlos zu Führerschein, Zulassung und Fahrschulwahl.

Fragen zum Führerschein
oder zur Zulassung?

Unser Team hilft dir bei der Wahl des richtigen Fahrzeugs, berät zur B196-Erweiterung und unterstützt dich bei der Zulassung.

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