Führerscheinanforderungen
Welchen Führerschein brauchst du
für E-Roller und E-Chopper?
Die deutschen Regelungen im Überblick – nach Geschwindigkeit sortiert, mit Altersgrenzen, Sonderregeln und Tipps zur B196-Erweiterung.
Alle Klassen auf einen Blick
| Geschwindigkeit | Führerschein | Mindestalter | Zulassung |
|---|---|---|---|
| Bis 25 km/h | Mofa-Prüfbescheinigung | Ab 15 Jahren | Versicherungskennzeichen |
| Bis 45 km/h | Klasse AM oder B | Ab 15 Jahren | Versicherungskennzeichen |
| Bis 85 km/h | Klasse A1 oder B196 | Ab 16 J. (A1) / 25 J. (B196) | Reguläre Zulassung |
| Bis 125 km/h | Klasse A1 oder B196 | Ab 16 J. (A1) / 25 J. (B196) | Reguläre Zulassung |
Die Klassen erklärt
Welche Regeln gelten, was du brauchst und welche Modelle passen.
E-Roller bis 25 km/h – mit Mofa-Prüfbescheinigung
E-Roller und E-Chopper bis 25 km/h gelten als Mofas. Du brauchst eine Mofa-Prüfbescheinigung, die du ab 15 Jahren erwerben kannst. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf 25-km/h-Fahrzeuge ganz ohne Prüfbescheinigung fahren.
Nur ein günstiges Versicherungskennzeichen nötig – kein TÜV, keine Kfz-Steuer. Ideal für kurze Strecken und Stadtverkehr.
E-Roller bis 25 km/h ansehen →E-Roller bis 45 km/h – mit Führerschein AM oder B
Für E-Roller und E-Chopper bis 45 km/h brauchst du den Führerschein Klasse AM (ab 15 Jahren je nach Bundesland) oder den Autoführerschein Klasse B. Wer den Autoführerschein hat, darf 45er direkt fahren – keine zusätzliche Schulung nötig.
Nur ein Versicherungskennzeichen nötig – kein TÜV, keine aufwendige Zulassung. Die beliebteste Klasse für Pendler und Alltagsfahrer.
E-Roller bis 45 km/h ansehen →E-Roller & E-Chopper bis 125 km/h – mit Klasse A1 oder B196
Leistungsstärkere Fahrzeuge bis 11 kW und 125 cm³ benötigen den Führerschein Klasse A1 (ab 16 Jahren) oder die Erweiterung B196 (ab 25 Jahren mit Klasse B). Modelle: Star-Biker M1PS Knight, Shelwy Italian PRO, Bobber Custom und weitere.
Reguläre Zulassung mit COC-Papieren erforderlich. Wir liefern alle Unterlagen mit – die Anmeldung ist unkompliziert.
E-Roller bis 125 km/h ansehen →B196-Erweiterung: Vom Autoführerschein zum 125er
Du hast den Führerschein Klasse B und möchtest ein 85- oder 125-km/h-Fahrzeug fahren? Mit der B196-Erweiterung geht das ohne Prüfung – nur eine kurze Schulung in der Fahrschule.
Ausnahmen, die du kennen solltest
Alte Klasse 3 (vor 01.04.1980)
Wer den Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben hat, darf automatisch Fahrzeuge der Klasse A1 fahren – auch 125er E-Chopper. Keine zusätzliche Schulung oder Prüfung nötig. Die Berechtigung bleibt auch nach Umschreibung auf den EU-Führerschein erhalten.
Geboren vor 01.04.1965
Wenn du vor dem 1. April 1965 geboren bist, darfst du E-Roller und Elektromobile bis 25 km/h auch ohne Mofa-Prüfbescheinigung fahren – dein Personalausweis genügt. Ideal für Seniorenmobile und kompakte E-Roller im Stadtverkehr.
Häufige Fragen zum Führerschein
Nicht ganz – für 25-km/h-Modelle brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung (ab 15 Jahren). Ausnahme: Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf 25er ohne Prüfbescheinigung fahren.
Den Führerschein Klasse AM (ab 15 Jahren) oder den Autoführerschein Klasse B. Wer Klasse B hat, darf 45-km/h-Fahrzeuge automatisch fahren.
Ja – mit der B196-Erweiterung. Voraussetzung: Klasse B seit mindestens 5 Jahren, Mindestalter 25 Jahre, 9 Unterrichtseinheiten in der Fahrschule. Keine Prüfung, nur in Deutschland gültig.
Klasse A1 ist ein eigenständiger Führerschein (ab 16 Jahren, mit Prüfung) und im gesamten EU-Ausland gültig. B196 ist eine Erweiterung des Autoführerscheins (ab 25 Jahren, ohne Prüfung) und gilt nur in Deutschland.
Für Fahrzeuge bis 45 km/h genügt ein günstiges Versicherungskennzeichen – ab ca. 50 € pro Jahr, kein TÜV nötig. Für schnellere Modelle (85–125 km/h) ist eine reguläre Zulassung erforderlich. Star-Biker liefert alle COC-Papiere mit.
Ja – wenn du den Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben hast, darfst du automatisch Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Das gilt auch nach Umschreibung auf den EU-Führerschein.
Ab 15 Jahren mit Mofa-Prüfbescheinigung (25 km/h) oder Klasse AM (45 km/h). Ab 16 Jahren mit Klasse A1 (bis 125 km/h). Ab 25 Jahren mit B196-Erweiterung (bis 125 km/h).
Führerschein für E-Roller und E-Chopper in Deutschland – alle Regeln
Die deutschen Führerscheinregelungen für Elektrofahrzeuge hängen von drei Faktoren ab: Höchstgeschwindigkeit, Motorleistung und Alter des Fahrers. Je nach Fahrzeugklasse brauchst du eine Mofa-Prüfbescheinigung, den Führerschein Klasse AM, Klasse A1 oder die Erweiterung B196.
25 km/h: Mofa-Prüfbescheinigung ab 15 Jahren
E-Roller bis 25 km/h gelten als Mofas. Du brauchst eine Mofa-Prüfbescheinigung, die ab 15 Jahren erworben werden kann. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht keine Prüfbescheinigung – der Personalausweis genügt. Nur ein Versicherungskennzeichen nötig, kein TÜV.
45 km/h: Klasse AM oder Autoführerschein B
Für E-Roller bis 45 km/h brauchst du den Führerschein Klasse AM (ab 15 Jahren je nach Bundesland) oder den Autoführerschein Klasse B. AM ist automatisch in B enthalten. Nur ein Versicherungskennzeichen nötig.
85–125 km/h: Klasse A1 oder B196
Leistungsstärkere E-Chopper bis 11 kW und 125 cm³ erfordern Klasse A1 (ab 16 Jahren, mit Prüfung) oder die B196-Erweiterung (ab 25 Jahren, Klasse B seit 5 Jahren, 9 Unterrichtseinheiten, keine Prüfung). B196 gilt nur in Deutschland. Reguläre Zulassung mit COC-Papieren erforderlich.
Sonderregelung Klasse 3 (vor 01.04.1980)
Wer den Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben hat, darf automatisch 125er-Fahrzeuge fahren – ohne Schulung oder Prüfung. Die Berechtigung bleibt auch nach Umschreibung auf den EU-Führerschein erhalten.
Star-Biker: Alle Unterlagen mitgeliefert
Alle Star-Biker Fahrzeuge werden mit COC-Papieren und EU-Strassenzulassung geliefert. Für Fahrzeuge bis 45 km/h reicht ein Versicherungskennzeichen ab ca. 50 €/Jahr. Für schnellere Modelle unterstützen wir dich bei der regulären Zulassung. Unser Team berät dich kostenlos zu Führerschein, Zulassung und Fahrschulwahl.
Fragen zum Führerschein
oder zur Zulassung?
Unser Team hilft dir bei der Wahl des richtigen Fahrzeugs, berät zur B196-Erweiterung und unterstützt dich bei der Zulassung.