E-Chopper & E-Roller in der Schweiz anmelden, versichern & zulassen
So funktioniert die Zulassung in der Schweiz – Schritt für Schritt für 25 km/h, 45 km/h & 125 km/h
Wenn du einen Star-Biker E-Chopper oder Elektroroller kaufen möchtest, stellt sich schnell die Frage: Wie sieht es mit der Zulassung und Versicherung in der Schweiz aus? Je nach Modell und Höchstgeschwindigkeit gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen.
In diesem Leitfaden findest du alles, was du wissen musst – klar und strukturiert für die Klassen 25, 45 und 125 km/h.
E-Roller und E-Chopper mit 25 km/h – Keine Zulassung, keine Versicherung, kein Führerausweis erforderlich
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten in der Schweiz als leichte Motorfahrräder oder werden je nach Auslegung als E-Bikes mit Tretunterstützung bzw. E-Kleinfahrzeuge eingeordnet – abhängig vom Modell und der technischen Ausstattung.
Für diese Fahrzeugklasse gilt:
- Keine Zulassung beim Strassenverkehrsamt erforderlich
- Keine Haftpflichtversicherung verpflichtend
- Kein Führerausweis notwendig
- Keine Helmpflicht (wird jedoch empfohlen)
Du kannst ein solches Fahrzeug also ohne administrativen Aufwand in Betrieb nehmen, sobald du es erhalten hast.
Diese Fahrzeuge sind besonders praktisch für kurze Wege und ideal für Personen ohne Führerschein – etwa unsere Modelle Star-Biker Trike M2 (Mangosteen Trike M2), Star-Biker Chopper M1P (Mangosteen M1P), Star-Biker Cruiser 3.0s (Luqi HL3.0) oder der Star-Biker Kabinenroller 3.0 Li in der 25 km/h-Version.
Fahrzeuge bis 45 km/h – Kleinmotorräder mit gelbem Kontrollschild
E-Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gehören zur Kategorie "Kleinmotorräder". Sie müssen beim kantonalen Strassenverkehrsamt zugelassen werden und benötigen ein gelbes Kontrollschild.
So funktioniert die Anmeldung bei 45 km/h:
- Fahrzeug kaufen – du erhältst COC-Dokument, Kaufrechnung & technische Daten
- Formular 13.20A (Einlösungsgesuch) wird von uns bereitgestellt
- Eine Haftpflichtversicherung abschliessen – sie sendet die Daten elektronisch ans Strassenverkehrsamt
- Zulassung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen (eventuell MFK notwenig)
- Du erhältst ein gelbes Kontrollschild mit Fahrzeugausweis
- Kontrollschild am Fahrzeug montieren – und los geht’s
Voraussetzungen:
- Führerausweis der Kategorie M (ab 14 J.) oder
- Kategorie A1 (ab 15 J. für 45 km/h)
- Helmpflicht gilt
- Keine Abgas- oder Geräuschprüfung bei Neufahrzeugen notwendig
- Keine MFK bei Erstanmeldung
Typische Star-Biker Modelle mit 45 km/h:
- Star-Biker Chopper 6.0s (Luqi HL6.0)
- Star-Biker Chopper M1P & M1PS Knight (Mangosteen M1P & M1PS Knight)
- Star-Biker Bobber M8S Custom (Mangosteen M8S)
- City Max RS PRO
- Star-Biker Kabinenroller 3.0 & 4.0 Li
- Star-Biker Cruiser 3.0s (Luqi HL3.0)
- Star-Biker Trike M2 (Mangosteen M2 Trike)
Fahrzeuge über 45 km/h (bis 125 km/h) – Leichtmotorräder mit voller Zulassung
E-Roller und E-Chopper mit einer Geschwindigkeit über 45 km/h (z. B. 70–125 km/h) zählen in der Schweiz zu den Leichtmotorrädern und unterliegen einer vollständigen Zulassungspflicht.
Diese Schritte sind erforderlich:
- Fahrzeugversicherung abschließen:
Die Versicherung erstellt eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) und sendet es direkt ans Amt - Zulassung beim Strassenverkhersamt:
Mit Formular 13.20 A, COC-Dokument, Ausweis und ggf. Vollmacht. - Vorführung beim Strassenverkehrsamt:
Eventuell ist eine Motorfahrzeugkontrolle (MFK) notwendig, je nach Kanton und Fahrzeugtyp. - Zulassungsdokumente und Kontrollschild erhalten:
Das Strassenverkehrsamt stellt dir Zulassungsdokumente und ein Kontrollschild aus
Voraussetzungen:
- Führerausweis Kategorie A1 (ab 16 J. bis max. 125 cm³ / 11 kW)
- Helmpflicht gilt
- Kein zusätzliches CO₂-Abgabesystem notwendig (reines E-Fahrzeug)
- Keine Emissionsabgaben
- Motorfahrzeugsteuer: je nach Kanton unterschiedlich, oft stark reduziert bei E-Motorrädern
Typische Star-Biker Modelle mit 125 km/h:
- Star-Biker Chopper M1PS Knight (Mangosteen M1PS Knight)
- Star-Biker Bobber M8S Custom (Mangosteen M8S)
Was du beim Kauf von Star-Biker erhältst
Wenn du bei Star-Biker bestellst, liefern wir dir alle notwendigen Unterlagen mit, damit du dein Fahrzeug in der Schweiz korrekt anmelden, versichern oder – falls erforderlich – vorführen kannst:
- COC-Dokument (EU Konformitätserklärung)
- Rechnung mit allen relevanten Fahrzeugdaten
- Technische Hinweise zur Drosselung oder offenen Leistung (je nach Modell)
- Formular 13.20A (bei importierten Fahrzeugen für die Zulassung über das Strassenverkehrsamt)
- Persönliche Unterstützung durch unser Team bei Fragen zu Anmeldung, Versicherung oder Führerausweis
Mit diesen Unterlagen bist du gut vorbereitet – egal ob du ein Fahrzeug der 45 km/h- oder 125 km/h-Klasse fährst. Für 25 km/h-Modelle ist keine Zulassung nötig – auch dafür erhältst du alle relevanten Informationen mitgeliefert.
Versicherung – So findest du den passenden Anbieter in der Schweiz
Für Star-Biker E-Chopper und Elektroroller mit 45 km/h oder bis 125 km/h ist in der Schweiz eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Beide Fahrzeugkategorien benötigen zur Anmeldung das offizielle Formular 13.20A, das dir deine Versicherung nach Vertragsabschluss ausstellt und elektronisch ans kantonale Strassenverkehrsamt übermittelt.
Geeignete Anbieter in der Schweiz:
- AXA
- Die Mobiliar
- Helvetia
- Zurich
- Vaudoise
Nach Abschluss der Versicherung erhältst du entweder das gelbe Kontrollschild (für 45 km/h) oder das weiße Motorradkennzeichen (für 125 km/h). Diese können direkt beim Strassenverkehrsamt abgeholt oder per Post zugesendet werden.
Die Versicherungstarife hängen unter anderem von deinem Wohnkanton, Alter und Fahrzeugtyp ab – ein Online-Vergleich lohnt sich.
Häufige Fragen zur Zulassung von E-Choppern & Elektrorollern in der Schweiz
Nein. In der Schweiz darfst du ein Elektrofahrzeug bis 25 km/h ohne Führerausweis fahren. Es braucht auch keine Zulassung, kein Kontrollschild und keine Versicherung.
Du brauchst das COC-Dokument, das Formular 13.20A, eine gültige Haftpflichtversicherung und einen Führerausweis der Kategorie M oder A1. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.
Du erhältst das COC-Dokument (EU-Konformität), die Rechnung mit allen relevanten Fahrzeugdaten sowie bei Bedarf Hinweise zur offenen oder gedrosselten Version. Für 45 km/h und 125 km/h Varianten stellen wir dir auch das Formular 13.20A aus.
Die Kosten hängen von Fahrzeugtyp, Alter des Fahrers und Versicherung ab. Für ein 45 km/h Fahrzeug kannst du mit ca. CHF 100–200 pro Jahr rechnen. Eine Motorradversicherung (ab 125 km/h) ist entsprechend teurer.
Ja, bei neuen Fahrzeugen mit einer Schweizerischen Typengenehmigung ist in der Regel keine technische Prüfung nötig. Du brauchst aber alle Dokumente inklusive Formular 13.20A.
Das Fahren ohne gültigen Führerausweis (z. B. A1 oder M) ist in der Schweiz strafbar und kann zu Bussen, Fahrverbot und Versicherungsausschluss führen.
Das 13.20A ist ein offizielles Formular zur Fahrzeuganmeldung in der Schweiz. Es wird vom Händler ausgestellt und beim Strassenverkehrsamt für die Zulassung benötigt – z. B. für 45 km/h oder 125 km/h Fahrzeuge.
Für 45 km/h und 125 km/h Fahrzeuge gilt Helmpflicht. Für 25 km/h besteht keine gesetzliche Pflicht, ein Helm wird jedoch aus Sicherheitsgründen empfohlen.
Noch Fragen zur Anmeldung oder Versicherung in der Schweiz?
Du bist dir nicht sicher, welcher Führerausweis für dein Star-Biker Modell erforderlich ist, wie du dein Fahrzeug korrekt beim Strassenverkehrsamt anmeldest oder welche Unterlagen du für die Versicherung brauchst? Kein Problem – wir unterstützen dich persönlich.
Egal ob 25 km/h, 45 km/h oder 125 km/h: Unsere Fahrzeuge werden mit allen nötigen Dokumenten geliefert – inklusive COC-Dokument und, falls notwendig, dem Formular 13.20A. Du erhältst von uns eine transparente Anleitung zur Zulassung in deinem Wohnkanton.
Melde dich einfach bei uns – oder finde jetzt das passende Star-Biker Modell für deinen Alltag.
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