E-Chopper & E-Roller in Deutschland anmelden – so geht’s einfach und schnell
Du hast dir einen E-Chopper oder Elektroroller zugelegt und möchtest nun damit losfahren? Bevor du startklar bist, musst du dein neues Fahrzeug richtig anmelden bzw. versichern. Je nach Modell (von 25 km/h über 45 km/h bis hin zur 125er-Klasse) gelten in Deutschland unterschiedliche Regeln. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du deinen E-Chopper oder E-Roller versicherst, anmeldest und zulässt, und welcher Führerschein dafür jeweils nötig ist.
E-Chopper & Elektroroller bis 25 km/h: Versicherung statt Zulassung
E-Roller und E-Chopper mit maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit zählen als elektronische Kleinkrafträder (vergleichbar mit dem Mofa). Eine behördliche Zulassung ist hier nicht erforderlich, du musst das Fahrzeug also nicht beim Straßenverkehrsamt anmelden, aber eine Versicherung ist Pflicht. Konkret bedeutet das: Du benötigst ein Versicherungskennzeichen (kleines Mofa-Kennzeichen), um legal fahren zu dürfen.
So meldest du ein 25-km/h-Fahrzeug an:
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Kauf und Papiere: Nach dem Kauf deines E-Choppers oder Elektrorollers erhältst du von uns alle nötigen Unterlagen – insbesondere das COC-Dokument (EU-Konformitätserklärung) und die Rechnung. Diese Dokumente brauchst du für die Versicherung (und falls nötig für eine spätere Zulassung).
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Versicherung abschließen: Suche dir eine Kfz-Versicherung und schließe für dein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung ab. Dort erhältst du ein Versicherungskennzeichen, das etwa 30–50 € im Jahr kostet. Dieses kleine Kennzeichen bestätigt den Versicherungsschutz.
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Kennzeichen montieren: Befestige das erhaltene Versicherungskennzeichen gut sichtbar am Fahrzeug – damit ist es versichert und einsatzbereit! Jetzt kannst du bereits legal auf die Straße.
Gut zu wissen: Für 25-km/h-E-Fahrzeuge ist kein Besuch bei der Zulassungsstelle nötig, du bekommst keine Zulassungsbescheinigung und ein TÜV ist anfangs nicht erforderlich. Auch einen Führerschein brauchst du nicht – es reicht die Mofa-Prüfbescheinigung, und wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht gar nichts nachzuweisen. Helmpflicht besteht allerdings trotzdem, und wir empfehlen dringend, immer einen Helm zu tragen. Diese langsameren Modelle sind ideal für kurze Wege und Fahrer ohne Führerschein.
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E-Chopper & E-Roller bis 45 km/h: Versicherungskennzeichen genügt
Mit 45 km/h flott und legal unterwegs: Zwei Fahrer auf ihren Star-Biker Chopper 6.0s (45-km/h-E-Chopper) genießen die Fahrt, ohne vorher zur Zulassungsstelle zu müssen. Als Kleinkrafträder benötigen diese stylischen Elektroroller lediglich ein Versicherungskennzeichen, kein amtliches Kfz-Nummernschild. Du meldest dein 45-km/h-Fahrzeug also nur bei der Versicherung an, nicht beim Straßenverkehrsamt – der bürokratische Aufwand bleibt minimal. Wichtig: Fahren darfst du in dieser Klasse mit Führerschein Klasse AM (Moped, ab 15 Jahre) oder jedem PKW-Führerschein (Klasse B enthält AM automatisch).
So funktioniert die Anmeldung eines 45-km/h-E-Rollers:
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COC-Dokument bereithalten: Das Certificate of Conformity (COC) deines Fahrzeugs liefern wir mit. Halte es zusammen mit der Rechnung bereit.
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Haftpflichtversicherung abschließen: Wie bei der 25er-Klasse suchst du dir eine Versicherung. Dort benötigst du ein Versicherungskennzeichen für 45 km/h (Kosten ca. 30–50 € jährlich).
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Kennzeichen ans Fahrzeug: Bringe das neue Versicherungskennzeichen am E-Chopper/E-Roller an. Damit ist dein Fahrzeug offiziell versichert und du darfst legal am Straßenverkehr teilnehmen – ohne weitere Anmeldung beim Amt.
Wissenswertes: Auch in dieser Klasse gilt: Keine Zulassungspflicht bei der Behörde und kein TÜV für Neufahrzeuge nötig. Eine Kfz-Steuer fällt ebenfalls nicht an, da Kleinkrafträder und reine E-Fahrzeuge steuerbefreit sind. Helmpflicht besteht weiterhin. Viele unserer beliebten Modelle – z. B. der Star-Biker Chopper M1P oder der Chopper 6.0s – sind 45-km/h-Versionen und dürfen mit dem normalen Autoführerschein gefahren werden. Du kannst also direkt von vier auf zwei Räder umsteigen, ohne eine neue Prüfung machen zu müssen. Einfach Versicherungskennzeichen dran und ab auf die Straße!
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E-Chopper & E-Roller über 45 km/h (bis 125 km/h): komplette Zulassung nötig
Fahrzeuge, die schneller als 45 km/h fahren (oft als „125er-Klasse“ bezeichnet), gelten als Leichtkrafträder bzw. Elektromotorräder. Für diese brauchst du eine vollständige Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle, fast wie bei einem Auto. Keine Sorge – auch das kriegen wir gemeinsam hin. Hier die notwendigen Schritte, um z. B. einen 80 km/h oder 85 km/h E-Chopper für die Straße zuzulassen:
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Versicherung mit eVB-Nummer: Schließe eine Kfz-Haftpflichtversicherung für dein Fahrzeug ab und lass dir eine eVB-Nummer geben. Diese elektronische Versicherungsbestätigung brauchst du für die Zulassungsstelle.
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Gang zur Zulassungsstelle: Mit der eVB-Nummer gehst du zu deiner Kfz-Zulassungsstelle. Dort benötigst du folgende Unterlagen: COC-Dokument, Rechnungsnachweis (Kaufvertrag oder Rechnung), deinen Personalausweis und ggf. eine Vollmacht, falls jemand anders für dich das Fahrzeug zulässt.
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Nummernschild und Papiere erhalten: Die Behörde registriert dein Fahrzeug und stellt dir ein amtliches Kennzeichen mit Stempel aus, dazu die Fahrzeugpapiere – Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief).
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Kennzeichen montieren: Bringe das neue Nummernschild am E-Roller an – jetzt ist er offiziell zugelassen. Herzlichen Glückwunsch, dein leistungsstarker E-Chopper ist startklar für die Straße!
Wichtige Voraussetzungen: Für diese offenen E-Roller/E-Chopper benötigst du einen passenden Führerschein – in der Regel Klasse A1 (Leichtkraftrad) oder eine Erweiterung B196 zu deinem Autoführerschein. Auch höhere Klassen (A2, A) erfüllen die Voraussetzung natürlich. Gute Nachrichten: TÜV und Kfz-Steuer entfallen zunächst. Unsere Neufahrzeuge mit EU-Typgenehmigung müssen vorerst nicht zur HU (Hauptuntersuchung), und reine E-Fahrzeuge sind von der Fahrzeugsteuer befreit. Helmpflicht gilt selbstverständlich weiterhin. Zu den Star-Biker Modellen in dieser Kategorie zählen z. B. der Chopper M1PS PRO (85 km/h) oder der Bobber M8S Custom, die auch als „125er“ E-Chopper bekannt sind – für diese brauchst du also die entsprechende Fahrerlaubnis und amtliche Zulassung.
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Benötigter Führerschein: Welche Klasse für welches E-Fahrzeug?
Zum Schluss fassen wir noch kurz zusammen, welche Führerscheinklasse du jeweils brauchst, um die unterschiedlichen E-Chopper und E-Roller fahren zu dürfen:
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Bis 25 km/h: Kein Führerschein erforderlich. Wenn du nach dem 1. April 1965 geboren bist, brauchst du lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung (ab 15 Jahren). Ältere Jahrgänge (vor 1965) dürfen ganz ohne Nachweis 25er fahren.
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Bis 45 km/h: Führerschein Klasse AM (Roller/Moped, ab 15 Jahren) oder Klasse B (Auto). Der PKW-Führerschein beinhaltet AM automatisch. Eine Mofa-Prüfbescheinigung reicht hier nicht aus, da sie nur bis 25 km/h gilt.
- Über 45 km/h (125er-Klasse): Führerschein Klasse A1 (ab 16 Jahren) ist notwendig. Alternativ kannst du mit einem bestehenden Autoführerschein die Erweiterung B196 machen, um 125er fahren zu dürfen. Diese Zusatzschulung (ohne Prüfung) ist ab 25 Jahren möglich, wenn du seit mindestens 5 Jahren den B-Führerschein hast. Natürlich gilt auch jeder höhere Motorradführerschein (A2 oder A). Sonderfall: Hast du deinen alten Klasse-3-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben, darfst du ebenfalls 125er fahren, ohne etwas Weiteres zu tun – das wird automatisch anerkannt.
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Anmelden und losfahren – mit Star-Biker ganz unkompliziert
Bei Star-Biker machen wir dir die Anmeldung und Zulassung deines neuen Fahrzeugs so einfach wie möglich. Wenn du bei uns einen E-Chopper oder Elektroroller kaufst, liefern wir dir alle Unterlagen mit, die du benötigst – vom COC-Zertifikat bis zur Rechnung mit allen Fahrzeugdaten. So bist du bestens vorbereitet, um dein E-Motorrad zu versichern und anzumelden. Und wenn doch Fragen auftauchen, hilft dir unser Team selbstverständlich gern weiter.
Jetzt liegt es an dir: Wähle dein Traum-Modell aus unserer E-Chopper & E-Roller Kollektion und sichere dir urbanen Fahrspaß pur. Bestelle noch heute deinen E-Chopper bei Star-Biker – wir kümmern uns darum, dass du ihn in ganz Deutschland schnell und legal auf die Straße bringen kannst!